Regierung von Oberbayern
- Luftamt Südbayern - Nachtflugregelung

80534 München
 

Verkehrsflughafen München
Bekanntmachung über die Durchführung eines luftrechtlichen
Änderungsgenehmigungsverfahrens
Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, 315 - FM - N
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Flughafen München GmbH hat mit Schreiben vom 28.09.1999 bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - die Änderung der Nachtflugregelung nach §§ 8 Abs. 4 Satz 2 und 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (Luft VG) beantragt.

Die Regierung von Oberbayern führt zum Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) ein luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit Anhörung der Öffentlichkeit nach Art. 28 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Bay. Vw VfG) durch.
Der Antrag der Gemeinde Kranzberg wegen ihrer starken Betroffenheit in das Änderungsgenehmigungsverfahren bzw. Anhörungsverfahren mit einbezogen zu werden, wurde von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - abgelehnt. Dies gelte sowohl für die Gemeinde Kranzberg, als auch für die Gemeindebürger. Als Begründung wurde hierfür angegeben, "daß nur solche Gemeinden des Flughafenumlandes beteiligt werden, in denen Anwohner des Flughafens durch die beantragte Änderung möglicherweise in ihren Belangen mehr als nur geringfügig beeinträchtigt sein können. Das Gemeindegebiet Kranzberg liegt nicht innerhalb dieses Beteiligungsumgriffs".

Diese stark subjektive Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar und löst demzufolge starke Unruhe und Betroffenheit bei mir - und sicherlich auch bei vielen meiner Mitbürgern in Kranzberg - aus. Die Gemeinde Kranzberg ist schon jetzt aufgrund der bestehenden Flugrouten und der noch geltenden, allerdings schon heute ständig mißachteten Nachtflugregelung, stark vom Fluglärm betroffen.
 
Eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelung bzw. der bereits genehmigten Nachtflugbewegungen durch zusätzliche Bewegungen ohne zahlenmäßige Beschränkung, bedeutet faktisch einen 24 Stunden-Betrieb auf dem Verkehrsflughafen München hinnehmen zu müssen.

Ich bin daher nicht bereit, die Flughafen München GmbH widerspruchslos gewähren zu lassen, die wirtschaftliche Gründe über die berechtigten Anliegen und zu Ungunsten der vom Fluglärm betroffenen Anwohner stellt.

Aus den genannten und diversen weiteren Gründen mache ich hiermit vorbehaltlich weiterer rechtlicher Möglichkeiten Einwendungen gegen

    1. die geplante Änderung der Nachtflugregelung nach

    2. §§8Abs.4Satz2und6Abs.4Satz2
      Luftverkehrsgesetz (Luft VG)
    und
     
  1. den Ausschluß der Gemeinde Kranzberg und ihrer Bürger vom Änderungsgenehmigungsverfahren bzw. Anhörungsverfahren.

  2.  
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, daß bei den Anhörungen zur Festlegung der Abflugrouten des Verkehrsflughafens München 2 die Gemeinde Kranzberg sehr wohl und aus guten Gründen einbezogen war.

Ich bitte um Würdigung meiner Argumente und sehe einer für mich positiven Stellungnahme durch Ihr Amt gerne entgegen.
 

Mit freundlichen Grüßen