80534 München
Verkehrsflughafen München
Bekanntmachung über die Durchführung eines luftrechtlichen
Änderungsgenehmigungsverfahrens
Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, 315 - FM - N
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Flughafen München GmbH hat mit Schreiben vom 28.09.1999 bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - die Änderung der Nachtflugregelung nach §§ 8 Abs. 4 Satz 2 und 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (Luft VG) beantragt.
Die Regierung von Oberbayern führt zum Antrag der Flughafen München
GmbH (FMG) ein luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit
Anhörung der Öffentlichkeit nach Art. 28 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
(Bay. Vw VfG) durch.
Der Antrag der Gemeinde Kranzberg wegen ihrer starken Betroffenheit
in das Änderungsgenehmigungsverfahren bzw. Anhörungsverfahren
mit einbezogen zu werden, wurde von der Regierung von Oberbayern - Luftamt
Südbayern - abgelehnt. Dies gelte sowohl für die Gemeinde Kranzberg,
als auch für die Gemeindebürger. Als Begründung wurde hierfür
angegeben, "daß nur solche Gemeinden des Flughafenumlandes beteiligt
werden, in denen Anwohner des Flughafens durch die beantragte Änderung
möglicherweise in ihren Belangen mehr als nur geringfügig
beeinträchtigt sein können. Das Gemeindegebiet Kranzberg
liegt nicht innerhalb dieses Beteiligungsumgriffs".
Diese stark subjektive Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar
und löst demzufolge starke Unruhe und Betroffenheit bei mir - und
sicherlich auch bei vielen meiner Mitbürgern in Kranzberg - aus. Die
Gemeinde Kranzberg ist schon jetzt aufgrund der bestehenden Flugrouten
und der noch geltenden, allerdings schon heute ständig mißachteten
Nachtflugregelung, stark vom Fluglärm betroffen.
Eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelung bzw. der bereits
genehmigten Nachtflugbewegungen durch zusätzliche Bewegungen ohne
zahlenmäßige Beschränkung, bedeutet faktisch einen
24 Stunden-Betrieb auf dem Verkehrsflughafen München hinnehmen zu
müssen.
Ich bin daher nicht bereit, die Flughafen München GmbH widerspruchslos gewähren zu lassen, die wirtschaftliche Gründe über die berechtigten Anliegen und zu Ungunsten der vom Fluglärm betroffenen Anwohner stellt.
Aus den genannten und diversen weiteren Gründen mache ich hiermit vorbehaltlich weiterer rechtlicher Möglichkeiten Einwendungen gegen
Ich bitte um Würdigung meiner Argumente und sehe einer für
mich positiven Stellungnahme durch Ihr Amt gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen