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Neues aus dem Gemeinderat

Amtliche Informationen zum Bürgerentscheid am 8.12.1996

1) Ausgangslage

a) Aufgrund der ergangenen Bestimmungen ist die Gemeinde verpflichtet, für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen (Art. 56 Abs 2 GO). Dazu führte sowohl die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte e.V. (Landratsamt Freising vom 07.05.1987) als auch das Bayer. Staatsministerium des Inneren (Bekanntmachung vom 08.09.1987) aus, daß Straß ennamensschilder und Hausnummern wesentlich zur Orientierung in der Gemeinde beitragen.

b) Bereits 1992 wurde sowohl von Gremertshauser Bürgern als auch von Rettungsorganisationen und Lieferanten festgestellt, daß in Gremertshausen ein undurchschaubares Durcheinander von Hausnummern besteht, sodaß "Erste Hilfe und sonstige ärztliche Rettungsmaßnahmen nur noch

mit großen zeitlichen Verzögerungen möglich sind".

c) Der Gemeinderat beschloß deshalb am 15.12.92 die Vornahme einer neuen Hausnumerierung. Nachdem sich jedoch hierzu bei der Ausarbeitung seitens der Gemeindeverwaltung Schwierigkeiten aufzeigten, wurde dieThematik erneut diskutiert.

d) Mittlerweile bildeten sich im Ortsteil Gremertshausen Gruppierungen, die entweder nur für die Beibehaltung der bisherigen Hausnumerierung, bzw. eine neue Hausnumerierung oder für die Vergabe von Straßennamen und Neunumerierung der Häuser votierten.

e) Nachdem weitere Gemeinderatsbeschlüsse über die Neunumerierung der Häuser nicht vollzogen waren, wurde vom derzeit amtierenden Gemeinderat am 09.07.96 die Vergabe von Straßennamen und damit auch die hierzu erforderliche Neunumerierung der Häuser innerhalb der Straßenzüge in den Ortsteilen Giesenbach, Gremertshausen

und Hohenbercha beschlossen. Vor der Abstimmung waren u.a. hauptsä chlich fogende "Für" und "Wider" zur Straßennamensvergabe diskutiert worden.

"Für"

- Bessere Übersichtlichkeit; ansonsten ungewohnter Nummernsalat durch sogenannte Hausnummernhinweisschilder an den einzelnen Straß enabzweigungen.

- Ortsteile verschwinden auch bei Straßennamen postalisch nicht, da nachweislich weiterhin mehrere zulässige Möglichkeiten zur Aufführung der Ortsteilnamen bestehen.

"Wider"

- Auch ohne Straßennamen ist eine systematische Ü bersichtlichkeit gewährleistet.

- Postalisch treten bei korrekter Ortsbezeichnung die traditionellen Ortsnamen nicht mehr in Erscheinung.

2) Antrag auf Bürgerentscheid gem Art 18a GO

Am 23.07.1996 wurde von Bürgern der Gemeinde Kranzberg, die den Gemeinderatsbeschluß -Vergabe von Straßennamen- nicht akzeptieren, formgerecht die Durchführung eines Bürgerentscheides mit folgender Fragestellung und Begründung beantragt:

"Soll in den Kranzberger Ortsteilen Giesenbach, Hohenbercha und Gremertshausen die bisherige Kennzeichnung durch Verbindung von Ortsteilnamen (Giesenbach, Hohenbercha, Gremertshausen) mit Hausnummern beibehalten werden? Ja oder Nein?"

Begründung:

Die heutigen Ortsteile Giesenbach, Hohenbercha und Gremertshausen blicken auf eine über tausentjährige Geschichte und Tradition zurück, in welcher diese Orte unter ihren Ortsnamen bezeichnet wurden und in Erscheinung getreten sind. Die verwalungsmäige

Führung dieser räumlich getrennten Dorfgemeinschaften unter dem Dach der Gemeinde Kranzberg darf nicht zum Verlust ihrer namentlich dokumentierten Identität führen. Durch die Vergabe von Straß ennamen anstelle der bisherigen Kennzeichnung würde in der bayerischen Tradition tief verwurzelte Ortsnamen nach und nach aus dem Bewußtsein der Bevölkerung verschwinden. Auch postalisch würden die Ortsnamen nicht mehr in Erscheinung treten, da die korrekte Ortsbezeichnung sich nur aus Postleitzahl und der Nennung von Kranzberg zusammensetzt. Das Verschwinden der traditionellen Bezeichnung wird nur verhindert, wenn in der übrigen Adresse weiterhing der Ortsteilname verbleibt.

3) Zusammenfassung:

Demzufoge findet am 08.12.1996 ein Bürgerentscheid statt. Durch Ihre Stimmabgabe, zu der hiermit alle Wahlberechtigten ausrücklich aufgefordert werden, entscheiden Sie wie folgt:

a) Bei "Ja - Stimme":

Neunumerierung der Wohnhäuser ohne Straßennamensvergabe, d.h., an den Straßeneinmündungen werden nur Hinweisschilder über die im Straßenzug vergebenen Hausnummern (ingesamt fortlaufende Nummern) angebracht.

b) bei "Nein - Stimme":

Neunumerierung der Wohnhäuser und Straß ennamensvergabe, d.h., jeder Straßenzug erhält einen Namen und in jedem Straßenzug beginnt die Hausnumerierung bei 1.

Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger sämtlicher Ortsteile! Geht bitte am Sonntag, den 08.12.96 alle zur Wahl, damit die Orientierungshilfen - Schilder an den einzelnen Straßen mit Namen oder Nummern - nach Euerer Entscheidung (unabhängig vom Gemeinderatsbeschluß) erfolgen.

Ankner , 1. Bürgermeister


Überarbeitet am Mittwoch, 13. November 1996