Kranzberger Gemeindeblatt

Nr. 7 November 1996 Eine Initiative von Kranzberger Bü rgern

Ausgabe Nr. 8

Das Landgericht Kranzberg

Ein mehrteiliger Bericht - Teil 2: Die Gerichtspraxis

Mittelalterlicher Holzschnitt, der die verschiedenen Hinrichtungsarten zeigt (aus: Bernd Rill: Die Inquisition und ihre Ketzer. IDEA Verlag, 1982)

Nach dem Überblick über die Geschichte des Landgerichts Kranzberg soll heute auf die Gerichtspraxis näher eingegangen werden, d.h. wie soll man sich den Gerichtsbetrieb bei Verhören usw. konkret vorstellen. Grundlage hierzu ist ein Artikel aus der Zeitschrift Frigisinga(Nr.5,1928,S.4 ff.):

In einer Auflistung der Gebühren für verschiedene Tätigkeiten des Scharfrichters aus dem Jahre 1738 gewinnen wir nähere Einblicke in die damals noch recht grausame Kriminaljustiz.Die Reihe der 75 aufgefü hrten "Methoden" wird eröffnet mit der Hinrichtung durch das Schwert, wofür 2 florentiner Gulden (fl.) festgelegt waren.Besondere Gebü hren sind außerdem noch für das Hinausführen, für Stricke und handschuhe gestellt worden. Der gleiche Satz (2fl.) gilt auch für die Hinrichtung mittels des Stranges, wobei wieder für das Hinausführen, für Strick und handschuh und sonstige "Kösten" Extrabeträge eingesetzt sind.

Eine viel grausamere Exekution, für die der Scharfrichter mit 3 fl. auch entsprechend höher belohnt wurde, war die Hinrichtung mit dem Rad (das sog. "Rädern"), wobei für das Aufsradlegen und das "Glieder Prechen" mit dem Stoßrad noch eigens über 4 fl. in Rechnung gestellt sind.

Endlich der Feuertod auf dem Holzstoß trägt dem Scharfrichter 5 fl. 42 Kreuzer ein, wobei er für Holz, Stroh Pulver und anderes noch besondere Forderungen zu beanspruchen hat.

Der Scharfrichter hatte aber nicht nur diese vier Exekutionsarten zu vollziehen, ihm oblag auch die Durchführung der Folter bei Vernehmungen, der "peinlichen Frage".

In der Regel wurde damit der anfang gemacht,daß der Scharfrichter dem nicht geständigen Malefikanten mit glühenden Zangen zu Leibe rückte( pro Griff 1 fl.,8 Kr.4 Heller, für Zangen,Kessel und Blasebalg 5 fl.16 kr. und 8 Hll.).

Mitunter hatte der Scharfrichter auich einem Verurteilten die Zunge oder die Ohren abzuschneiden und ihn auf den Pranger zu stellen.Außerdem gehörte zu seinen Obliegenheiten, eine Person mit "Ruetten aufzuhauen",ihr die Hand abzuhauen, die Finger zu stutzen,Beinschrauben anzulegen, sie an einer Säule zu strangulieren und sie des Ortes oder Landes zu verweisen.

Unter Nr. 8 der dem Scharfrichter zufallenden Tätigkeiten heißt es ergänzend:"Was das spiessen, trenkhen (=ertränken), viertln, schlaipfen (=schleifen) und hackhenwirff anbelangt",ist jedesmal das bezahlt worden, was der Scharfrichter verlangt hat.

Für Personen, die Selbstmord verübten, hat der Scharfrichter für das Verbrennen oder Begraben 8 fl. erhalten.

Wo fanden nun die Verhöre und die Hinrichtungen statt?

Was die Gerichtssitzung und das "peinliche Verhör" mit ihren Folterungsmethoden anbelangt, so fand dieser Teil wohl regelmäßig im Pfleghaus(jetzt Fischerwirt) selbst statt, und zwar in demü berwölbten Raum des Erdgeschosses, der jetzt als Wirtsstube dient. Die Hinrichtungsstätte befand sich auf dem Gelände der ehemaligen Bendersäge, dessen Flurname lange Zeit Galgenacker oder Galgenanger lautete.

Das zum Gericht dazugehörige Gefängnis war im Gebäude gegenüber dem Fischerwirt (Rauscheckerhaus) untergebracht.Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts soll es noch starke Vergitterungen an den Fenstern aufgewiesen haben.

Amtliche Informationen zum Bürgerentscheid am 8.12.1996

1) Ausgangslage

a) Aufgrund der ergangenen Bestimmungen ist die Gemeinde verpflichtet, für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen (Art. 56 Abs 2 GO). Dazu führte sowohl die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte e.V. (Landratsamt Freising vom 07.05.1987) als auch das Bayer. Staatsministerium des Inneren (Bekanntmachung vom 08.09.1987) aus, daß Straß ennamensschilder und Hausnummern wesentlich zur Orientierung in der Gemeinde beitragen.

b) Bereits 1992 wurde sowohl von Gremertshauser Bürgern als auch von Rettungsorganisationen und Lieferanten festgestellt, daß in Gremertshausen ein undurchschaubares Durcheinander von Hausnummern besteht, sodaß "Erste Hilfe und sonstige ärztliche Rettungsmaßnahmen nur noch

mit großen zeitlichen Verzögerungen möglich sind".

c) Der Gemeinderat beschloß deshalb am 15.12.92 die Vornahme einer neuen Hausnumerierung. Nachdem sich jedoch hierzu bei der Ausarbeitung seitens der Gemeindeverwaltung Schwierigkeiten aufzeigten, wurde dieThematik erneut diskutiert.

d) Mittlerweile bildeten sich im Ortsteil Gremertshausen Gruppierungen, die entweder nur für die Beibehaltung der bisherigen Hausnumerierung, bzw. eine neue Hausnumerierung oder für die Vergabe von Straßennamen und Neunumerierung der Häuser votierten.

e) Nachdem weitere Gemeinderatsbeschlüsse über die Neunumerierung der Häuser nicht vollzogen waren, wurde vom derzeit amtierenden Gemeinderat am 09.07.96 die Vergabe von Straßennamen und damit auch die hierzu erforderliche Neunumerierung der Häuser innerhalb der Straßenzüge in den Ortsteilen Giesenbach, Gremertshausen

und Hohenbercha beschlossen. Vor der Abstimmung waren u.a. hauptsä chlich fogende "Für" und "Wider" zur Straßennamensvergabe diskutiert worden.

"Für"

- Bessere Übersichtlichkeit; ansonsten ungewohnter Nummernsalat durch sogenannte Hausnummernhinweisschilder an den einzelnen Straß enabzweigungen.

- Ortsteile verschwinden auch bei Straßennamen postalisch nicht, da nachweislich weiterhin mehrere zulässige Möglichkeiten zur Aufführung der Ortsteilnamen bestehen.

"Wider"

- Auch ohne Straßennamen ist eine systematische Ü bersichtlichkeit gewährleistet.

- Postalisch treten bei korrekter Ortsbezeichnung die traditionellen Ortsnamen nicht mehr in Erscheinung.

2) Antrag auf Bürgerentscheid gem Art 18a GO

Am 23.07.1996 wurde von Bürgern der Gemeinde Kranzberg, die den Gemeinderatsbeschluß -Vergabe von Straßennamen- nicht akzeptieren, formgerecht die Durchführung eines Bürgerentscheides mit folgender Fragestellung und Begründung beantragt:

"Soll in den Kranzberger Ortsteilen Giesenbach, Hohenbercha und Gremertshausen die bisherige Kennzeichnung durch Verbindung von Ortsteilnamen (Giesenbach, Hohenbercha, Gremertshausen) mit Hausnummern beibehalten werden? Ja oder Nein?"

Begründung:

Die heutigen Ortsteile Giesenbach, Hohenbercha und Gremertshausen blicken auf eine über tausentjährige Geschichte und Tradition zurück, in welcher diese Orte unter ihren Ortsnamen bezeichnet wurden und in Erscheinung getreten sind. Die verwalungsmäige

Führung dieser räumlich getrennten Dorfgemeinschaften unter dem Dach der Gemeinde Kranzberg darf nicht zum Verlust ihrer namentlich dokumentierten Identität führen. Durch die Vergabe von Straß ennamen anstelle der bisherigen Kennzeichnung würde in der bayerischen Tradition tief verwurzelte Ortsnamen nach und nach aus dem Bewußtsein der Bevölkerung verschwinden. Auch postalisch würden die Ortsnamen nicht mehr in Erscheinung treten, da die korrekte Ortsbezeichnung sich nur aus Postleitzahl und der Nennung von Kranzberg zusammensetzt. Das Verschwinden der traditionellen Bezeichnung wird nur verhindert, wenn in der übrigen Adresse weiterhing der Ortsteilname verbleibt.

3) Zusammenfassung:

Demzufoge findet am 08.12.1996 ein Bürgerentscheid statt. Durch Ihre Stimmabgabe, zu der hiermit alle Wahlberechtigten ausrücklich aufgefordert werden, entscheiden Sie wie folgt:

a) Bei "Ja - Stimme":

Neunumerierung der Wohnhäuser ohne Straßennamensvergabe, d.h., an den Straßeneinmündungen werden nur Hinweisschilder über die im Straßenzug vergebenen Hausnummern (ingesamt fortlaufende Nummern) angebracht.

b) bei "Nein - Stimme":

Neunumerierung der Wohnhäuser und Straß ennamensvergabe, d.h., jeder Straßenzug erhält einen Namen und in jedem Straßenzug beginnt die Hausnumerierung bei 1.

Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger sämtlicher Ortsteile! Geht bitte am Sonntag, den 08.12.96 alle zur Wahl, damit die Orientierungshilfen - Schilder an den einzelnen Straßen mit Namen oder Nummern - nach Euerer Entscheidung (unabhängig vom Gemeinderatsbeschluß) erfolgen.

Ankner , 1. Bürgermeister

Bürgerversammlungen mit Bürgermeister Ankner:

Kranzberg: Sa 2.11., Metzgerwirt, 20h

Thalhausen: Mi 6.11., Gasthaus Diller, 20h

Gremertshausen: So 10.11., Gasthaus Reiter, 9.30h

Hohenbercha: Mo 18.11., Gasthaus Hörger, 20h

SV Kranzberg:

Aufruf!!

Der SV Kranzberg sucht noch Jugendliche aller Altersstufen für seine Jugendmannschaften! Interessierte Eltern oder Jugendliche sollten sich mit den jeweiligen Jugendtrainern in Verbindung setzen.

Spieltage der 1. Herrenmannschaft (Bezirksliga Nord):

So 3.11. FSV Pfaffenhofen-SV Kranzberg

So 10.11. SV Kranzberg-SEF Freising

So 17.11. SV Kranzberg-FSV Harthof

So 24.11. SV Palzing-SV Kranzberg

So 1.12. SV Kranzberg-Eitting

Sa 30.11. Weinachtsfeier der Stockschützen
Kranzberg

Schützenvereine:

Fr 8.11. Schießen der Hubertusschützen

Fr 22.11. Vereinsmeisterschaft der Hubertusschützen

Fr 29.11. Preisschießen der Hubertusschützen

Sonstiges & andere Vereine:

Sa 2.11. Fahrertraining und Lehrgang des CMF Kranzberg auf dem Salzburgring

Mo 4.11. Vortrag im Pfarrstadl zum Thema :"Leben bis zuletzt-Sterben als Teil des Lebens Beginn 20h

Sa 9.11. Häckselaktion am Parkplatz beim Feuerwehrhaus 8-12h

Sa 9.11. Weinfest der Laienspielgruppe Kranzberg im Pfarrstadl ab 20h

Sa 9.11. Trentiner Weinfest mit "Willi le Truc" beim Hörger in Hohenbercha

Mo 11.11. CSU Veranstaltung "Bürger fragen-Kreisräte antworten in Hohenbercha

Fr 15.11. Jahreshauptversammmlung der Wasserwacht Kranzberg

Sa 16.11. Häckselaktion am Parkplatz beim Feuerwehrhaus 8-12h

Sa 16.11. Volkstrauertag in Kranzberg

So 17.11. Volkstrauertag in Gremertshausen

Mi 20.11. 25-Jahr-Feier des Partnerschaftsvereins mit Vorführung eines Films über Gründung 1971 Beginn 20h beim Metzgerwirt

Do 21.11. Bürgerstammtisch in Thalhausen

Sa 23.11. Familienabend des Obst- und Gartenbauvereins Kranzberg

Do 28.11. Treffen von Kranznet

So 1.12. Christbaumversteigerung des Kriegervereins Thalhausen-Wippenhausen in Wippenhausen

So 8.12. Bürgerentscheid zum Thema Straßennamen oder Hausnummernsystem in Giesenbach,Gremertshausen und Hohenbercha

Allgemeine

Termine

Apothekendienst:

1.11. Stadtapotheke, Freising

2.11. Adlerapotheke, Freising

3.11. Domapotheke, Freising

4.11. Engel-Apotheke, Freising

5.11. St.Georgs-Apotheke, Freising

6.11. Hofapotheke, Freising

7.11. Isarapotheke, Freising

8.11. Apotheke im Kaufland, Attaching

9.11. Klosterapotheke, Freising

10.11. Korbiniansapotheke, Freising

11.11. Marienapotheke, Freising

12.11. Prinz-Ludwig-Apotheke, Freising

13.11. Rathausapotheke, Freising

14.11. Stadtapotheke, Freising

15.11. Adlerapotheke, Freising

16.11. Domapotheke, Freising

17.11. Engel-Apotheke, Freising

18.11. St.Georgs-Apotheke, Freising

19.11. Hofapotheke, Freising

20.11. Isarapotheke, Freising

21.11. Apotheke im Kaufland, Attaching

22.11. Klosterapotheke, Freising

23.11. Korbiniansapotheke, Freising

24.11. Marienapotheke, Freising

25.11. Prinz-Ludwig-Apotheke, Freising

26.11. Rathausapotheke, Freising

27.11. Stadtapotheke, Freising

28.11. Adlerapotheke, Freising

29.11. Domapotheke, Freising

30.11. Engel-Apotheke, Freising

1.12. St.Georgs-Apotheke, Freising

2.12. Hofapotheke, Freising

3.12. Isarapotheke, Freising

4.12. Apotheke im Kaufland, Attaching

Arztdienste:

1.11. Einzmann, Hohenkammer bis 18 h

1.-3.11. Ahr, Allershausen

9./10.11. Lösch, Kirchdorf

16./17.11. Einzmann, Hohenkammer

23./24.11. Lindenauer, Allershausen

30.11./1.12. Haslbeck, Kranzberg

Gelber Sack: 13.11., 11.12.

Mütterberatung

Mi, 13.11., 11. 12., 14 - 16 Uhr (Feuerwehrhaus)

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Überarbeitet am Mittwoch, 13. November 1996